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   BVerwG, 19.07.1977 - VIII CB 84.76   

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BVerwG, 19.07.1977 - VIII CB 84.76 (https://dejure.org/1977,589)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1977 - VIII CB 84.76 (https://dejure.org/1977,589)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1977 - VIII CB 84.76 (https://dejure.org/1977,589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde durch einen bei einem deutschem Gericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt - Wehrpflicht von Deutschen mit ständigem Aufenthalt im Ausland - Zurückstellung vom Wehrdienst bei wehrbehördlich nicht genehmigtem Auslandsaufenthalt - Verwirkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß eine von einem Kläger eigenhändig unterzeichnete Rechtsmittelschrift auch dann nicht ordnungsgemäß ist, wenn sie am Schluß zwar den unterzeichneten Vermerk eines zugelassenen Rechtsanwalts enthält, dieser mache die Ausführungen zu seinen eigenen, wenn aber erkennbar ist, daß der Rechtsanwalt keine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. BVerwGE 22, 38; Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG III B 46.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wehrpflicht - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
    Daß die Vorschriften in § 1 Abs. 3 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 WPflG gültiges Recht sind, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 40, 116 (122 f.) [BVerwG 07.06.1972 - VIII C 191/70] ausgesprochen.
  • BVerwG, 30.10.1975 - 8 CB 28.75

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit im eigenen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
    Aus diesem Grunde kommt es auf die vom Bundesverwaltungsgericht bisher noch nicht grundsätzlich entschiedene Frage, ob sich ein Wehrpflichtiger überhaupt auf einen Zurückstellungsgrund berufen kann, der auf einen wehrbehördlich nicht genehmigten Auslandsaufenthalt zurückzuführen ist, im Falle des Klägers nicht mehr in entscheidungserheblicher Weise an (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1975 - BVerwG VIII CB 28.75 -).
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII B 65.65

    Heilung von Zustellungsmängeln - Zulassung der Revision in Streitigkeiten aus dem

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
    Diese Art der Zustellung im Ausland verstieß gegen § 14 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes - VwZG - und konnte daher nach § 9 Abs. 2 VwZG, der auch für die Nichtzulassungsbeschwerde gilt (BVerwGE 23, 89), die Beschwerdefrist nicht in Lauf setzen.
  • BVerwG, 08.10.1976 - 7 C 42.75

    Aufhebbarkeit einer Bestätigung im Erstattungsverfahren des nationalen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteile vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 42.75 - und vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 43.61 -) ist geklärt, daß eine Verwirkung, die als Rechtsinstitut Ausfluß des Grundsatzes von Treu und Glauben ist, jedenfalls infolge Zeitablaufs allein nicht eintreten kann.
  • BVerwG, 13.07.1973 - III B 46.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß eine von einem Kläger eigenhändig unterzeichnete Rechtsmittelschrift auch dann nicht ordnungsgemäß ist, wenn sie am Schluß zwar den unterzeichneten Vermerk eines zugelassenen Rechtsanwalts enthält, dieser mache die Ausführungen zu seinen eigenen, wenn aber erkennbar ist, daß der Rechtsanwalt keine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. BVerwGE 22, 38; Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG III B 46.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.01.1963 - VI C 43.61

    Entscheidung nach § 7 des Gesetzes zu Art. 131 GG (§ 7 G 131) nach einer

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteile vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 42.75 - und vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 43.61 -) ist geklärt, daß eine Verwirkung, die als Rechtsinstitut Ausfluß des Grundsatzes von Treu und Glauben ist, jedenfalls infolge Zeitablaufs allein nicht eintreten kann.
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Für die dem anwaltlichen Bevollmächtigten des Klägers aufgegebene eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs ist die Bezugnahme auf Ausführungen eines Dritten nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 459; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Daher ist es keine formgerechte Begründung einer Revision oder einer Beschwerde, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt sich Ausführungen der von ihm vertretenen Partei oder eines Dritten lediglich zu eigen macht, ohne daß erkennbar wird, daß er eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (BVerwGE 22, 38; Beschluß vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Für die dem anwaltlichen Bevollmächtigten des Klägers aufgegebene eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs ist die Bezugnahme auf Ausführungen eines Dritten nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 - NVwZ 1990, 459; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Für die dem anwaltlichen Prozessbevollmächtigten der Antragsteller aufgegebene eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs ist die Bezugnahme auf Ausführungen eines Dritten nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.1977 - 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47; Urteil vom 19.05.1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1).
  • VGH Bayern, 08.05.2018 - 22 CS 17.2291

    Unzulässigkeit einer hilfsweise abgegebenen Erledigterklärung

    Das Erfordernis, sich vor bestimmten Gerichten durch Rechtsanwälte oder andere postulationsfähige Personen vertreten zu lassen, ist jedoch auch dann nicht gewahrt, wenn Schriftsätze zwar durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet wurden, sie jedoch nicht "aus sich heraus" (BSG, B.v. 17.10.1984 - 9b BU 46/84 - juris Rn. 5) erkennen lassen, dass der postulationsfähige Prozessbevollmächtigte selbst den Streitstoff gesichtet, geprüft und rechtlich durchdrungen bzw. durchgearbeitet hat (BVerwG, B.v. 6.9.1965 - VI C 57.63 - BVerwGE 22, 38/39 f.; BVerwG, B.v. 19.7.1977 - 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47; BFH, B.v. 14.5.1982 - VI R 197/81 - juris Rn. 8; BSG, B.v. 17.10.1984 - 9b BU 46/84 - juris Rn. 5; BFH, B.v. 10.9.1985 - VIII R 263/83 - juris Rn. 17; B.v. 6.5.1986 - III R 270/84 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 6.8.1987 - 7 B 151/87 - juris Rn. 2; BFH, B.v. 27.11.1991 - III B 566/90 - juris Rn. 25; BVerwG, B.v. 11.2.1992 - 7 B 16.92 - juris Rn. 1; B.v. 19.8.1993 - 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81; B.v. 11.12.2012 - 8 B 58.12 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 74).
  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 C 18.780

    Erfolgloser Antrag auf Ergänzung eines erstinstanzlichen Beschlusses

    Das Erfordernis, sich vor bestimmten Gerichten durch Rechtsanwälte oder andere postulationsfähige Personen vertreten zu lassen, ist jedoch auch dann nicht gewahrt, wenn Schriftsätze zwar durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet wurden, sie jedoch nicht "aus sich heraus" (BSG, B.v. 17.10.1984 - 9b BU 46/84 - juris Rn. 5) erkennen lassen, dass der postulationsfähige Prozessbevollmächtigte selbst den Streitstoff gesichtet, geprüft und rechtlich durchdrungen bzw. durchgearbeitet hat (BVerwG, B.v. 6.9.1965 - VI C 57.63 - BVerwGE 22, 38/39 f.; BVerwG, B.v. 19.7.1977 - 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47; BFH, B.v. 14.5.1982 - VI R 197/81 - juris Rn. 8; BSG, B.v. 17.10.1984 - 9b BU 46/84 - juris Rn. 5; BFH, B.v. 10.9.1985 - VIII R 263/83 - juris Rn. 17; B.v. 6.5.1986 - III R 270/84 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 6.8.1987 - 7 B 151/87 - juris Rn. 2; BFH, B.v. 27.11.1991 - III B 566/90 - juris Rn. 25; BVerwG, B.v. 11.2.1992 - 7 B 16.92 - juris Rn. 1; B.v. 19.8.1993 - 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81; B.v. 11.12.2012 - 8 B 58.12 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 74).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10

    Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren

    Im Übrigen genügt eine Bezugnahme des Rechtsanwalts auf Schriftsätze von Kollegen der Begründungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur, wenn aus ihr erkennbar wird, dass der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung und Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (Beschlüsse vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47 und vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage;

    Im Übrigen genügt eine Bezugnahme des Rechtsanwalts auf Schriftsätze von Kollegen der Begründungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur, wenn aus ihr erkennbar wird, dass der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung und Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (Beschlüsse vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47 und vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 18.01.2016 - 8 B 11.15

    Anwesenheit von Fachpersonal im Sonnenstudio

    Es stellt deshalb keine hinreichende Begründung einer Beschwerde dar, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt sich Ausführungen eines Dritten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 1977 - 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47 S. 4) lediglich zu eigen macht, ohne dass erkennbar wird, dass er eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat.
  • BFH, 14.05.1982 - VI R 197/81

    Revisionsbegründungsschrift - Verantwortungsübernahme

    Zur Begründung der Revision nach § 120 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügt deshalb die Vorlage eines zwar von einem Rechtsanwalt unterzeichneten, sonst aber unveränderten Schreibens seiner Partei jedenfalls dann nicht, wenn der Rechtsanwalt sich mit dem Streitstoff nicht befaßt, ihn insbesondere nicht gesichtet, geprüft und rechtlich durchgearbeitet hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 1974 I StR 586/73, Neue Juristische Wochenschrift 1974, 655; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 1977 VIII CB 84/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1978, 256; Beschluß des Bundessozialgerichts vom 15. April 1981 1 BA 23/81, HFR 1982, 80).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 11.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BFH, 01.02.1989 - I B 1/89

    Im Ausland zugelassener Rechtsanwalt kein Vertreter i. S. des Art. 1 Nr. 1

  • BVerwG, 06.08.1987 - 7 B 151.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.08.1997 - 5 B 45.97

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revisionunter dem Aspekt eines Mangels in

  • BVerwG, 28.07.1997 - 5 B 46.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.07.1997 - 5 PKH 23.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.08.1987 - 7 B 157.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem

  • BVerwG, 27.02.1985 - 8 B 5.85

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 27.02.1985 - 8 B 6.85

    Erfordernis der Nennung eines begehrten Revisionszulassungsgrundes in der

  • BVerwG, 28.07.1997 - 5 B 47.97

    Rechtsmittel

  • BFH, 24.06.1986 - VII R 30/83

    Anforderungen an eine fristgerechte Einlegung der Revision

  • BFH, 23.07.1985 - VIII R 256/80

    Anforderungen an formgerechte Begründung der Revision vor dem Bundesfinanzhof

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